Als Leuchtturm wird in der Nautik ein in der Regel etwa 15 bis 40
Meter hoher Turm bezeichnet, der an wichtigen oder gefährlichen
Punkten der Schifffahrt als weithin sichtbares Seezeichen dient.
Durch ihre Lichtsignale (Leuchtfeuer) weisen Leuchttürme Schiffen
den Weg und ermöglichen so die Navigation und das Umfahren
gefährlicher Stellen im Gewässer.
Es lassen sich mehrere grundsätzliche Funktionen
unterscheiden:
1. Navigationshilfe zur genauen Positionsbestimmung auf See
2. Warnung vor Untiefen (Riffe, Sandbänke)
3. Fahrwasser-Markierungen durch Farbfilter und feste bzw. bewegliche
Blenden, die in Richtung der Fahrrinne ein farbiges oder rhythmisch
blinkendes Signal erzeugen. Die entsprechenden Sektoren und Blinkfre-
quenzen sind in den Seekarten angegeben. Bei engen Fahrrinnen werden
auch Richtfeuer verwendet. |